Minder schwere Rechtsbeugung sollte unter Strafe gestellt werden, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, wie z.B. von den Professoren Günther Bemmann, Manfred Seebode und Günter Spendel gefordert.
Gründe und Argumente
- Es ist unerträglich wie oft Gewalttäter, vielfach mit Migrationshintergrund, nur sehr milde oder gar nicht bestraft werden.
- Deutsche die sich gegen ausländische Kriminelle wehren, werden oft zu unrecht verurteilt.
- Allgemeine Stärkung des Vertrauens in die Justiz.