- Abschaffung der Strafbarkeit von Volksverhetzung und vergleichbaren Meinungsäusserungen.
- Rücknahme der Gemeinsame Maßname 96/443/JI vom 15. Juli 1996 der EU.
- Reform des EU-Haftbefehls, damit in einem Mitgliedsstaat strafbare Meinungsäusserungen, auch in den Medien und dem Internet, nicht grenzüberschreitend verfolgt werden können, selbt dann wenn sie sich an die Bevölkerung des Staates richten welches den Haftbefehl beantragt.
Gründe und Argumente
- Die Gefahr des Missbrauchs durch Interessensgruppen ist zu gross.
- Der einzelne Bürger will sich keinen Ärger einhandeln, kennt sich nicht aus, und kann so leicht in seiner freien Meinungsäusserung durch Einschüchterung behindert werden.
- Ideen und Gedanken die hilfreich sein könnten werden so verschwiegen, Diskussionen die nötig sind finden nicht statt.
- Wer seine Meinung frei äussern will, wandert derzeit oft aus oder verlagert seine Aktivitäten ins Ausland, zum Schaden Deutschlands oder des jeweiligen Landes.
Weblinks
Gemeinsame Maßnahme betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Juni 26, 2008 um 6:38
> Der einzelne Bürger (…) kennt sich nicht aus (…)
Looooooooool, das ist ein Bombenargument. Dann können wir auch noch gleich das komplette Steuerrecht, das Strafrecht und die Rechtschreibung abschaffen…
Juni 26, 2008 um 8:41
Es ist ein Unterschied, ob man für seine Steuererklärung einen Berater braucht, oder Angst hat sich zu bestimmten Themen zu äussern, weil man sich strafbar machen könnte. Die freie Meinungsäusserung ist ein sehr hohes Gut. Die Furcht vor Strafbarkeit wird aber sogar oft genutzt um Meinungen zu unterdrücken, selbst wenn dieses gar nicht strafbar sind.