Ausländische Straftäter, die in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt werden, sollten verstärkt zur Haftverbüßung in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Auf diese Weise könnten die vielfach überfüllten Haftanstalten entlastet und erhebliche Kosten eingespart werden.
Die Möglichkeit besteht bereits seit 1997, wurde aber von den jeweiligen Bundesregierungen nicht in die Praxis umsetzt.
Alternativ könnte man im Fall von nicht kooperativen Heimatländern die ausländischen Straftäter auch zur Haft in sichere Drittstaaten abschieben, die gegen Bezahlung kooperieren und sich zu entsprechenden Menschenrechtsstandards verpflichten.
Weblinks
BDK fordert Haftverbüßung ausländischer Straftäter im Heimatland