Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und vergleichbare Gesetze sollten reformiert oder abgeschaft werden.
Insbesondere das Diskriminierungsverbot aufgrund der ethnischen und religiösen Zugehörigkeit sollte abgeschaft werden, ausserdem darf es kein Diskriminierungverbot nach der Staatbürgerschaft geben. Das Diskriminierungsverbot sollte auf (bestimmte) staatliche und öffentlich-rechtliche Einrichtungen begrenzt werden, wobei positive Diskriminierung durch den Staat auch eindeutig verboten gehört.
Gründe und Argumente
- Die Privatautonomie der Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollte nicht eingeschränkt werden.
- Der bürokratische Aufwand, der entsteht weil durch die Beweislastumkehr jeder Anbieter von Gütern beweisen muss das er Niemanden diskriminiert hat und Belege dafür vorrätig halten muss.
- schwierige Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung
- Mehrbelastung der Justiz mit einer Vielzahl von Prozessen
- Die Einschränkung marktwirtschaftlicher, auch irrationaler, Freiheit. Diese Freiheit ist durch das Grundgesetzes als Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der wirtschaftlichen Betägigung und Schutz der eigenen religiösen Überzeugung geschützt.
- Diskriminierungsverbote sind dem Grunde nach einseitig für allgemeinverbindlich erklärte Werturteile, die das Prinzip der Gleichmäßigkeit über das der Geeignetheit stellen. Diese Abweichung kann mittelfristig, insbesondere im Bereich des Massenfallrechts, zu hohen Effizienzverlusten führen.
- Missbrauch durch Personen versuchen Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um davon zu profitieren.
- Privilegierung einiger ausgewählter Gruppen durch das Gesetz unter Ausblendung anderer diskriminierungsanfälliger Gruppen wie Kindern und Familien
Eine Möglichkeit wäre es auch, den Schutz gegen Ungleichbehandlung auf Kinder und Familien zu erweitern, beispielsweise aus bevölkerungspolitischen Gründen oder um das Gesetz für die Allgemeinheit unerträglicher zu machen und so auf eine Abschaffung hinzuarbeiten.
Eine andere Möglichkeit wäre es die Forderung nach einem deutlichen Verbot positiver Diskriminierung zu erheben um beispielsweise Klagemöglichkeiten gegen öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu haben, welche bevorzugt Migranten als Moderatoren einstellen.
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