Deutsch als einzigste Staatssprache

Deutsch soll durch einen Zusatz im Artikel 22 des Grundgesetzes als Sprache der Bundesrepublik festgelegt werden. „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“, wird von Politikern der CDU als Formulierung vorgeschlagen.

  • Es muss klar sein, dass die Sprachen von Migranten durch den Staat grundsätzlich nicht als gleichberechtigt mit der Sprache der Einheimischen angesehen werden.
  • Niemand hat einen legitimen Anspruch darauf in staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen in einer Migrantensprache bedient zu werden. Forderungen nach Einstellung von mehr ausländischen Muttersprachlern durch den deutschen Staat wird damit ebenfalls eine Absage erteilt.
  • Die Vorherrschaft des Deutschen sollte gegenüber einer problematischen demografischen Entwicklung abgesichert werden.
  • Es muss deutlich sein, dass diese Regelung nur dazu dient den besonderen Status des Deutschen sowie den Staat vor Forderungen durch anderssprachige Minderheiten zu schützten, nicht aber dazu dient die Freiheiten der Bürger und Wirtschaft einzuschränken. Anglizismen sind Teil der deutschen Sprache, und Firmen müssen auch weiter das Recht haben Meetings in Englisch abzuhalten oder englische Slogans und Namen zu nutzen. Es geht nicht um ein Recht auf (reines) Deutsch überall und jederzeit.

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