Aufenthaltszeit vor Einbürgerung

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist es, eine bestimmte Zeit in Deutschland gelebt zu haben. Die Frage ist, wie hoch man diese Hürde setzt.

Vorschläge:
a) Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft sollte erst nach mindestens 10 Jahren möglich sein. Sehr hoch qualifizierte Naturwissenschaftler sollten aber schon nach beispielsweise 4 Jahren eingebürgert werden können.
b) Diese beschleunigte Einbürgerung gilt nicht für Personen die als Flüchtlinge eingereist sind, in der Vergangenheit zeitweise nur geduldet waren, ebenso nicht für Personen die Aufgrund von Staatsverträgen zur Bevorzugung von Studenten aus bestimmten Ländern (insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit) in Deutschland studieren durften.
c) Personen überwiegend deutscher Herkunft sollten die Staatsbürgerschaft nach beispielsweise 2 Jahren Aufenthalt erhalten können.
d) Zukünftig sollten nur noch die Jahre zählen in denen keine Sozialleistungen für den Lebensunterhalt bezahlt wurden. Zudem darf die zugrunde liegende Beschäftigung nicht für eine Organisationen erfolgt sein die überwiegend durch den Staat, andere unfreiwillige Abgaben, oder eine Partei, Gewerkschaft oder Kirche finanziert wurde, und ebenso darf die zugrunde liegende Beschäftigung nicht für eine solche Organisation geleistet worden sein.

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