Die Forderung von Staaten nach Entschuldigungen und anderen Demutsgesten, sollte zu wirtschaftlichen und anderen Sanktionen führen. Dies sollte möglichst automatisch geschehen, ohne grossen politischen Entscheidungsspielraum. Teilt ein Regierungschef oder ein Aussenminister eines EU-Mitgliedsstaates der zuständigen Stelle bei der EU oder dem EuGH mit, dass es zu einem Scheitern von Verhandlungen aus einem solchem Grund kam, sollten automatisch Sanktionen greifen. Im Idealfall sollte zu diesem Zweck eine entsprechende Regelung in der EU-Verfassung festgeschrieben werden.
Frontex stärken
Oktober 29, 2009Frontex ist eine Gemeinschaftsagentur der EU zum Schutz der europäischen Aussengrenzen.
- Sie sollte mehr Mittel erhalten, u.a. für den Aufbau eines maritimen Überwachungssystems.
- Sie sollte mehr Autonomie erhalten, also unabhängiger von den Mitgliedsstaaten werden.
- Rechte die Frontex benötigt, sollten in der EU-Verfassung festgeschrieben werden. Beispielsweise in Form eines Rechts der EU-Bürger auf Schutz der Grenze durch eine handlungsfähige Grenzschutzagentur.
Internetfreiheit ins Grundgesetz
September 10, 2009Zum Schutz der allgemeinen Freiheit sollte der freie Zugang zu den Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets durch das Grundgesetz und/oder die EU-Verfassung geschützt werden.
Beispiele
- Verbot von Filtern durch Provider oder den Staat
- Der freie Zugang zu jeglichen Informationen die nicht der Geheimhaltung unterliegen sowie der freie Zugang zu allen Kommunikationsmöglichkeiten sollte garantiert werden
- Das Recht einen Blog oder eine Internetseite im Ausland zu betreiben
- Das Recht den Inhaber einer Internetpräsenz bei der Registrierungseinrichtung für Domainnamen zu verschleiern, sowie das Recht diese Dienstleistung anzubieten
- Die Impressumspflicht sollte untersagt werden
- Statt ein Impressum bereitzustellen, sollten sich Betreiber deren Wohnort und deren Internetpräsenz sich auf einem Server in Deutschland befindet nur anonym registrieren müssen. Die Daten sollten nur nach einer Prüfung durch einen Richter an staatliche Stellen oder Privatpersonen herausgegeben werden.
- Verbot jeglicher Auflagen die es Erwachsenen verbieten das Internet zu nutzen
- Das Recht an anonymisierten Netzwerken teilzunehmen
- Verpflichtung der Zugangsanbieter zur Netzneutralität
- …
Gründe und Argumente
- Der freie Zugang zu den Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets ist unverzichtbar zur Sicherung der allgemeinen Freiheit und Demokratie, insbesondere zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Möglichkeit sich anonym zu organisieren.
Volksabstimmung über Einbürgerungen
September 9, 2009Im Fall einer Liberalisierung der Einbürgerungsgesetze sollte das Staatsvolk zustimmen müssen, nicht jedoch bei einer Verschärfung dieser Gesetze. Diese Regelung sollte auch beim Abschluss entsprechender internationaler Verträge greifen. Diese Regelung könnte auch über die EU europaweit durchgesetzt werden.
Gründe und Argumente
- Die Veränderung der Regeln für die Einbürgerung geht auf Kosten des Souveräns, des Staatsvolkes, da dadurch weitere Personen die gleichen Rechte erhalten.
- Es handelt sich bei solchen Eingriffen um eine sehr grundsätzliche Veränderung, um einen sehr grundlegenden Eingriff, den man auch schlecht rückgängig machen kann. Daher sollte das Staatsvolk zustimmen müssen.
Volksabstimmung wegen Wahlrecht
September 9, 2009Bei der Ausweitung des Wahlrechts auf andere Personenkreise, wie im Fall der Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger, sollte eine Volksabstimmung nötig sein. Diese Regelung sollte auch beim Abschluss entsprechender internationaler Verträge greifen. Diese Regelung könnte auch über die EU europaweit durchgesetzt werden.
Gründe und Argumente
- Die Veränderung oder Ausweitung des Wahlrechts kann auf Kosten des Souveräns, des Staatsvolkes, gehen.
- Es handelt sich bei solchen Eingriffen um eine sehr grundsätzliche Veränderung, um einen sehr grundlegenden Eingriff, den man auch schlecht rückgängig machen kann. Daher sollte das Volk zustimmen müssen.
EU-Kongress und Präsident
August 22, 2009Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Konzepts für eine EU-Armee.
Art.1)
Die Bürger der Staaten Europas finden sich zusammen und geben sich eine gemeinsame Regierung für Aussen- und Verteidigungspolitik.
a) Beteiligen dürfen sich Staaten die im Jahr 2010 Mitglied der Europäischen Union sind, oder zum geografisch definierten Nord- oder Mitteleuropa gehören. Andere Staaten dürfen nur nach einer Volksabstimmung mit 80 Prozent Zustimmung aufgenommen werden, nach erfolgloser Abstimmung darf diese erst nach zehn Jahren wiederholt werden.
b) Die Bürger der beteiligten Staaten wählen sich ein Parlament, welches als Europäischer Kongress für Aussen- und Verteidigungspolitik bezeichnet wird.
c) Die Bürger wählen sich einen Präsidenten für Aussen- und Verteidigungspolitik, welcher als Oberbefehlshaber auftritt.
d) Die Regierungschefs der beteiligten Staaten richten ein Verteidigungsbudgets für die Verwendung durch den Präsidenten und die dafür vorgesehen Institutionen ein, welches pro Jahr automatisch um mindestens ein Prozent ansteigt. Die Regierungschefs der beteiligten Staaten haben dann das Recht im Konsens jeweils die Veränderung von dessen Höhe, sowie die Höhe der automatischen Steigerungsrate, zu beschliessen. Die Bürger eines beteiligten Staates der seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt verlieren ihr Wahlrecht.
e) Alle beteiligten Staaten haben ein Austrittsrecht. (…)
f) Alle beteiligten Staaten haben weiterhin das Recht ein eigenes Militär zu besitzen, und abgesehen von der in Absatz Art.2.b und Art.2.e genannten Beschränkung, eine eigenständige Aussenpolitik zu betreiben.
Aufbau einer EU-Armee
August 21, 2009Die EU unterhält eine eigenständige Armee.
a) Die Europäische Kommission bekommt das Recht
- ein eigene Armee einzurichten, zu unterhalten, und ohne Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten oder internationaler Organisationen souverän einzusetzen.
- Institutionen zur aussenpolitischen Sicherheitspolitik zu gründen, zu finanzieren und nach belieben zu benennen.
- (mit Zustimmung des Europäischen Parlaments?) zu diesem Zweck Forschung-, Entwicklungs- und Anschaffungsprogramme durchzuführen.
- Soldaten und sonstiges Personal unter den Bürgern der Mitgliedstaaten anzuwerben. (Die Mitgliedstaaten schaffen Gesetze die dem entgegenstehen ab.)
- Nicht-EU-Bürger in das Militär zu integrieren und diese ausserhalb der EU stationieren und einsetzen.
- Sölder zu beauftragen.
- Militärstützpunkte ausserhalb der EU, und innerhalb der EU mit Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsstaates, einzurichten.
- Geld aus dem Verteidigungsbudgets für die spätere Verwendung zurückzulegen und sicher anzulegen.
- zu entscheiden wie das Völkerrecht jeweils auszulegen ist und ob es befolgt wird, ohne das die Entscheidung darüber irgendwelche juristische Folgen für die Entscheidungsträger oder Befehlsempfänger hat.
- im Fall der Zustimmung mindestens eines der Mitgliedsstaaten mit Atomwaffen, deren Atomwaffenprogramm auf EU-Ebene weiterzuführen und daraus ein eigenständiges Atomwaffenprogramm der EU zu machen, ohne das dieser Mitgliedsstaat sein nationales Atomwaffenprogramm aufgeben muss.
b) Der Präsident der Kommision bekommt, sobald die EU über Atomwaffen verfügt, automatisch das Recht verliehen Atomwaffen Zwecks Verteidigung, Abschreckung oder Prävention einzusetzen.
c) Die Präsidenten der Kommision und des EU-Parlamentes bekommen jeweils ein Vetorecht bei der Stationierung von ausländischen Truppen oder dem Aufbau oder Ausbau ausländischer Militär- oder Spionageeinrichtungen in einem EU-Mitgliedsstaat, einschliesslich Einrichtungen und Soldaten der NATO.
d) Das Europäische Parlament bekommt das Recht militärische Aktionen die länger als drei Monate dauern und nicht der Geheimhaltung unterliegen zu genehmigen oder abzubrechen.
e) Der Europäische Rat richtet ein Verteidigungsbudgets für die Verwendung durch die EU-Kommision ein, welches pro Jahr automatisch um mindestens ein Prozent ansteigt. Der Rat hat dann das Recht im Konsens jeweils die Veränderung von dessen Höhe, sowie die Höhe der automatischen jährlichen Steigerungsrate, zu beschliessen.
f) Die freie Meinungsäusserung gilt in den Mitgliedsstaaten und auf Ebene der EU für Beiträge zur Sicherheitsdebatte absolut, ohne Einschränkungen und ohne juristische Folgen.
g) Keines der obengenannten Rechte darf durch internationale Verträge beschänkt werden, davon abweichende Vereinbarungen sind hinfällig.
Deutsch als anerkannte Amtssprache in der EU
Februar 26, 2009Deutsch sollte neben Englisch und Französisch zur gleichberechtigten Amtssprache in den Institutionen der EU werden.
Freigabe von Symbolen der EU
Dezember 6, 2008Das Europa-Emblem darf derzeit nicht von Gruppen verwendet werden, deren Ziele und Grundsätze im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarats stehen.
Dies sollte geändert werden, denn es muss sichergestellt werden das die Symbole Europas den Europäern gehören und nicht dem „Staat“, und diese auch von Gruppen verwendet werden können wenn diese beispielsweise mit den idealistischen Zielen der derzeitigen EU-Elite nicht einverstanden sind.
Volksabstimmung bei Unionsfusion
November 29, 2008In die Verfassung der EU gehört die Regelung das eine Volksabstimmung nötig ist, wenn die EU bestimmte Verträge mit anderen supranationalen Zusammenschlüssen abschliesst, insbesondere im Fall einer Fusion der EU mit so einem Zusammenschluss oder im Fall der Gründung einer der EU übergeordneten Union.
Gründe und Argumente
- Es besteht die Gefahr, dass einige Politiker die EU als Vorstufe zum Weltstaat sehen.
- Diese Forderung dient als Ergänzung zu der Forderung nach Volksabstimmungen beim Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten, damit diese Pflicht zur Abstimmung nicht durch die Zusammenarbeit mit einer supranationalen Union umgangen wird.
- Die Union für das Mittelmeer darf nicht zu einer Eurabischen Union führen. Es müssen rechtzeitig Grenzen gesetzt und Illusionen zerstört werden, auch um die europäische Politik vor entsprechenden Forderungen zu schützen.
- Entsprechende Verschwörungstheorien schüren Ängste gegen die EU und die europäische Integration, welche durch obengenannte Massnahmen vermieden werden könnten.
Verfasst von Rechte Forderungen Blog
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