Unterstützung durch Sozialhilfebezieher

August 26, 2009

Zahlungen ins Ausland durch Empfänger von Sozialhilfe irgendeiner Art  sollten dauerhaft verboten bleiben. Die Unterstützung von Familienangehörigen im Ausland durch Sozialhilfebezieher darf nie wieder zugelassen werden und auch nicht als kulturelle Besonderheit akzeptiert werden. Besondere Wachsamkeit gilt hier beim Abschluss von internationalen Verträgen durch die Politik.

Weblinks
PI-News: Wir habens ja


Kampf gegen Sozialmissbrauch

November 11, 2008

Verstärkter Kampf gegen Sozialmissbrauch durch Ausländer.

Beispiele

  • Kinder die nicht in Deutschland wohnen, aber für die Leistungen bezogen werden: Für Kinder, die nicht hier in Deutschland leben und oft genug nicht mal die eigenen Kinder sind, sondern Neffen oder Nichten, wird in Deutschland oft Kindergeld kassiert. Die entsprechenden Nachweise gibt es im türkischen Heimatdorf durch Korruption.
  • Sozialwohnungen die weiter vermietet werden: Türkische Jungmänner lassen sich öfters vom Amt bezahlen und eine Wohnung komplett mit allem Pipapo einrichten. Dort wohnen sie jedoch nicht, sondern vermieten diese Wohnung an 5-6 Illegale für 200-300 Euro pro Person weiter, die dann da in Etagenbetten campieren. Sie selbst wohnen natürlich weiterhin bei Mama und kassieren doppelt: vom Amt und durch die “Einnahmen”. Und Mama kocht und wäscht.
  • Sozialfahnder bzw. Detektive sollten daher  auch in die Türkei geschickt werden, auch ohne Absprache mit der türkischen Regierung und Bürokratie.
  • Geldtransfers sollten stärker überwacht werden [mehr dazu].
  • Grundsätzliche Überprüfung von Ethnien bei denen es üblich ist das Familienmitglieder im Familienbetrieb mitarbeiten obwohl sie irgendeine Form von Sozialhilfe beziehen.
  • Eine Denunziationsmöglichkeit per Internet und Telefon sollte eingerichtet werden, in diesem Fall gerne auch mehrsprachig.

Sozialleistungen nach internationalem Recht

September 22, 2008

Bestimmte Ansprüche auf Sozialleistungen nach internationalem Recht sollten abgeschafft werden. Entsprechende Vereinbarungen sind zu kündigen.

Beispiele

  • Krankengeld-Empfänger aus Bosnien-H., Serbien, Montenegro, Kosovo, Algerien, Marokko, Tunesien und der Türkei, sowie in Deutschland lebende Ausländer aus der Türkei, auch wenn sie keine Arbeitnehmer sind aber seit mindestens 6 Monaten in Deutschland eine Wohnung (keine Gemeinschaftsunterkunft o.ä) bewohnen, haben einen Anspruch auf Kindergeld.
  • In Deutschland lebende, als Arbeitnehmer oder aus einem anderen Grund (z.B. ALG I oder ALG II-Bezug, usw.) sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer aus der Türkei, sowie Asylbewerber und Ausländer mit Duldung haben Anspruch auf Erziehungs- bzw. Elterngeld.

Ausführliche Infos
Pdf-Datei


Gesundheitskarte mit Identifizierungsmöglichkeit

Juli 5, 2008

Gesundheitskarte mit fälschungssicherer Identifizierungsmöglichkeit z.B. Foto, um Missbrauch durch Nichtversicherte zu verhindern. Insbesondere Migranten betrügen auf diese Art und Weise den deutschen Staat.