März 3, 2009
Viele Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten unterstützen Familienangehörige im Ausland und auch Deutsche mit ausländischem Ehepartner erbringen solche Unterhaltsleistungen. Diese Zahlungen sind denn in Deutschland bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar. Dieses Steuerprivileg gehört vollständig abgeschafft.
Gründe und Argumente
- Es gibt keinen Gemeinnutzen, es ist eine Privatangelegenheit.
- Dadurch bezahlen selbst viele arbeitende Mohammedaner in Deutschland wenig oder gar keine Steuern, da sie ja riesige Sippen im Ausland unterstützen.
- Dadurch wird es attraktiver einen Verwandten in Deutschland zu installieren der die Familie im Ausland unterstützt.
- Dank der Absetzbarkeit ist dieses Verhältnis auch für die arbeitende Person in Deutschland erträglich.
- Deutschland verliert so sinnlos Kaufkraft im Binnenmarkt.
Kommentar schreiben » |
Bundes-, Landes-, oder evtl. EU-Politik | Mit Tag(s) versehen: Steuerrecht |
Permalink
Verfasst von Rechte Forderungen Blog
September 28, 2008
Entzug der Gemeinnützigkeit bei Spenden für soziale Projekte in der dritten Welt bzw. allgemein im Ausland, sowie für Organisationen deren Zweck es ist sich überwiegend für Einwanderer oder Flüchtlinge einzusetzen.
Die Sammlung von Spendengeldern durch Gewinnspiele und Lotterien für derartige Projekte, sowie für Projekte die insbesondere für „Multikulti“ werben oder sich speziell für Migranten in Deutschland engagieren, sollte ebenfalls unterbunden werden.
Gründe und Argumente
- Derartige Spenden sind nicht nützlich für die Allgemeinheit.
- Derartige Spenden schaden der Allgemeinheit eventuell z.B. weil dadurch das Bevölkerungswachstum in anderen Ländern erhöht wird.
- Wer Gutes für Menschen ausserhalb der eigenen Gesellschaft tun will, soll dafür selber zahlen.
- Viele der Spendenorganisationen stehen beim Thema Einwanderung links, durch Spenden bekommen sie Einfluss und können überhaupt erst existieren.
Spenden an Organisationen die sich vorrangig für Familienplanung im Ausland einsetzen, könnte man eventuell weiterhin als gemeinnützig ansehen, da diese auf eine fundamentale Verbesserung der Situation in der Welt abzielen anstatt darauf einigen Menschen etwas Gutes zu tun.
Praktische Umsetzung
Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus § 52 Abgabenordnung (AO). Diese muss entsprechend geändert werden. Für das Lotteriemonopol gibt es einen umstrittenen Staatvertrag. Eine politische Partei kann solche Änderungen auch im Rahmen eines Sparprogramms befürworten, anstatt nur mit den vollkommen legitimen rechten Argumenten zu argumentieren. Eine Partei kann die Zustimmung z.B. zu einer Steuerreform davon abhängig machen, dass ihre Forderungen mit aufgenommen werden.
1 Kommentar |
Bundes-, Landes-, oder evtl. EU-Politik | Mit Tag(s) versehen: Machtstrukturen, Steuerrecht |
Permalink
Verfasst von Rechte Forderungen Blog