Dezember 6, 2008
Der Verfassungsschutz sollte dazu verpflichtet werden,
- nach öffentlichen Drohungen, insbesondere durch Politiker, den Verfassungsschutz einzuschalten und die folgende Einschätzung des VS aber kein Bedrohungspotential für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ergibt, die Öffentlichkeit durch eine Pressemeldung darüber aufzuklären.
- generell bei jedem Versuch politische Forderungen in der Öffentlichkeit als „verfassungsfeindlich“ darzustellen, darüber aufzuklären ob solche Forderungen eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind oder nicht, und daher Untersuchungen nach sich ziehen könnten oder nicht.
- Fälle zu ermitteln in denen Personen, Gruppen oder Institutionen illegitime Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit gegen andere Personen oder Gruppen erheben um diese einzuschüchtern oder verächtlich zu machen, und diese Vorgänge dann öffentlich kritisieren.
- generell im Internet darüber aufzuklären welche Tatbestände Ermittlungen nach sich ziehen und welche nicht.
Der Missbrauch des Verfassungsschutzes sollte unter bestimmten Voraussetzungen selbst als eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gewertet werden, insbesondere wenn Personen oder Gruppen bereits über die Falschheit ihrer Vorwürfe aufgeklärt wurden. Derartiger Missbrauch sollte Ermittlungen nach sich ziehen und strafrechtlich verfolgt werden.
Gründe und Argumente
- Die Aussage das etwas gegen das Grundgesetz verstösst und diffuse Andeutungen werden oft als Einschüchterungen verwendet um die Meinungsfreiheit von Personen oder Gruppen einzuschränken.
- Dieser Missbrauch schadet an sich selbst der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, indem der BRD-Staat und seine Institutionen als repressiv dargestellt werden um Andersdenkende einzuschüchtern.
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November 22, 2008
Richter sollen durch ein Gesetz dazu gezwungen werden, Täter die mehrmals als Gewalttäter auffällig werden für längere Zeit ins Gefängnis zu stecken. Jugendliche die mehrmals auffällig werden könnten beispielsweise mit einer Mindestrafe von 5 Jahren ohne Bewährung und Erwachsene zu 10 Jahren verurteilt werden, unabhängig davon ob es strafmildernde Umstände gibt.
Gründe und Argumente
- Richter urteilen oft zu nachsichtig.
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Juni 28, 2008
Ausländische Straftäter, die in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt werden, sollten verstärkt zur Haftverbüßung in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Auf diese Weise könnten die vielfach überfüllten Haftanstalten entlastet und erhebliche Kosten eingespart werden.
Die Möglichkeit besteht bereits seit 1997, wurde aber von den jeweiligen Bundesregierungen nicht in die Praxis umsetzt.
Alternativ könnte man im Fall von nicht kooperativen Heimatländern die ausländischen Straftäter auch zur Haft in sichere Drittstaaten abschieben, die gegen Bezahlung kooperieren und sich zu entsprechenden Menschenrechtsstandards verpflichten.
Weblinks
BDK fordert Haftverbüßung ausländischer Straftäter im Heimatland
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Juni 20, 2008
- Abschaffung der Strafbarkeit von Volksverhetzung und vergleichbaren Meinungsäusserungen.
- Rücknahme der Gemeinsame Maßname 96/443/JI vom 15. Juli 1996 der EU.
- Reform des EU-Haftbefehls, damit in einem Mitgliedsstaat strafbare Meinungsäusserungen, auch in den Medien und dem Internet, nicht grenzüberschreitend verfolgt werden können, selbt dann wenn sie sich an die Bevölkerung des Staates richten welches den Haftbefehl beantragt.
Gründe und Argumente
- Die Gefahr des Missbrauchs durch Interessensgruppen ist zu gross.
- Der einzelne Bürger will sich keinen Ärger einhandeln, kennt sich nicht aus, und kann so leicht in seiner freien Meinungsäusserung durch Einschüchterung behindert werden.
- Ideen und Gedanken die hilfreich sein könnten werden so verschwiegen, Diskussionen die nötig sind finden nicht statt.
- Wer seine Meinung frei äussern will, wandert derzeit oft aus oder verlagert seine Aktivitäten ins Ausland, zum Schaden Deutschlands oder des jeweiligen Landes.
Weblinks
Gemeinsame Maßnahme betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
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Juni 18, 2008
Beschränkung oder Abschaffung des Verbotes von Symbolen, insbesondere von germanischen Runen. Viele Symbole werden oder sind verboten, weil sie einmal von verfassungsfeindlichen Organisationen oder dem 3. Reich genutzt wurden, oder Ähnlichkeit damit haben. Beispiel: Der Fall Thor Steinar.
Derartige Verbote sollten sich zukünftig nur noch gegen Symbole richten die eindeutig mit dem traditionellen Nationalsozialismus in Zusammenhang stehen (z.B. SS-Abzeichen), oder ganz abgeschaft werden. Andererseits sollten alle nationalen, patriotischen und germanischen Symbole Allgemeingut sein, und auch in Kombination nicht mit einem Urheberschutz belegt werden können.
Gründe und Argumente
- Diese Verbote schränken die Freiheit ein.
- Diese Verbote schränken die Möglichkeit ein, traditionelle germanische Symbole für patriotische und kulturelle Zwecke zu nutzen.
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Juni 18, 2008
Minder schwere Rechtsbeugung sollte unter Strafe gestellt werden, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, wie z.B. von den Professoren Günther Bemmann, Manfred Seebode und Günter Spendel gefordert.
Gründe und Argumente
- Es ist unerträglich wie oft Gewalttäter, vielfach mit Migrationshintergrund, nur sehr milde oder gar nicht bestraft werden.
- Deutsche die sich gegen ausländische Kriminelle wehren, werden oft zu unrecht verurteilt.
- Allgemeine Stärkung des Vertrauens in die Justiz.
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Juni 15, 2008
z.B. bei Pöbeleien soll die Täterschuld eindeutiger festgelegt werden, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Die Frage wer angefangen hat, wer auf Streit aus war, wer der Agressor war, sollte eine grössere Rolle spielen. Die Vorgeschichte der Beteiligten sollte dabei auch eine Rolle spielen. Die gewalttätige Verteidigung gegen Personen, welche Menschen aus einer vermeintlichen Position der Stärke heraus grundlos anpöbeln, sollte legitimiert werden (Präventivangriff). Verteidiger sollten in der Regel nicht bestraft werden, wenn der Agressor durch eine Auseinandersetzung bleibende Schäden zurückbehält, auch wenn der Verteidiger präventiv zuerst gewalttätig wird.
Gründe und Argumente
- Wer beispielsweise von einer ganzen Gruppe angepöbelt wird, soll sich leichter mit brutalen Massnahmen verteidigen können, ohne die Sorge haben zu müssen dafür strafrechtlich belangt zu werden.
- Die allgemeine Sicherheit würde sich beträchtlich erhöhen, wenn die Gefahr für Agressoren steigen würde.
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Juni 15, 2008
Stärkere Nutzung von Heimunterbringung oder die Unterbringung in Pflegfamilien bei kriminellen Minderjährigen. Kriminelle Ausländerkinder sollten so dann auch besser integriert werden.
Gründe und Argumente
- Ausländer könnten ihre Kinder zu kriminellen Verhalten anhalten oder dies tolerieren, wenn sie mit ihrem Status in Deutschland nicht zufrieden sind, oder sie ihr Einkommen für zu niedrig halten. Heimunterbringung oder die Unterbringung in Pflegfamilien ist die richtige Antwort darauf.
- Wer nicht genug Geld verdient oder vom Staat bekommt, darf nicht glauben viele Kinder bekommen zu können, und diese dann kriminell werden zu lassen.
- Wer nicht will, dass sich seine Kinder in Deutschland integrieren und sie daher z.B. nicht in die den Kindergarten schickt, soll die Quittung dafür bekommen.
- Die Chancen der Kinder auf ein vernünftiges Leben werden durch die Trennung von solchen Eltern erhöht.
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Juni 8, 2008
Die Unterstützer der Attentäter vom 11. September sowie der Anschläge in Madrid wurden zu gering bestraft. Terrorismus mit dem Ziel des Massenmordes, und die Vorbereitung dazu, sollte im Falle der Feststellung der Schuld mit mindestens 25 Jahren oder lebenslanger Haft bestraft werden.
Weblinks
Focus: Motassadeq muss 15 Jahre ins Gefängnis
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