Verhütungspflicht für unfähige Eltern

Gerichten sollte es erlaubt sein, erwiesenermassen unfähigen Eltern eine Verhütungspflicht aufzuerlegen.
Die Massnahme könnte auf beispielsweise zwei Jahre begrenzt verhängt werden. Danach müsste das Gericht überprüfen, ob sie noch angemessen ist und sie im Bedarfsfall verlängern. Eltern die gegen die Anordnung verstossen, sollte bereits unmittelbar nach der Geburt das Sorgerecht entzogen werden.
Als Gründe für so ein entsprechendes Urteil könnten beispielsweise Misshandlungen und Missbrauch, gewalttätige Kinder, Mädchen die Kopftuch tragen müssen, oder Jungen die sich weigern Frauen die Hand zu geben in Frage kommen. Erweitern könnte man das Gesetz vielleicht generell auf ausländische Eltern die schlecht integriert sind, von Sozialleistungen leben und viele Kinder bekommen, mit der Auflage das sie sich erst integrieren und für ein Einkommen sorgen müssen, bevor sie noch mehr Kinder bekommen dürfen.

Gründe und Argumente

  • Man könnte bei richtiger Gestaltung des Gesetzes insbesondere Angehörigen von schlecht integrierten Minderheiten eine Verhütungspflicht aufzwingen
  • oder sie so zur Ausreise bewegen.

Weblinks
Telepolis: Kinderschutz durch Verhütungspflicht

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