Schadensersatz wegen Schwängerung

Deutsche Staatsangehörige die von Sozialleistungen leben, aber mit einer ausländischen Person ein Kind zeugen die desswegen ein Aufenthaltsrecht erhält, sollten dafür Schadensersatz leisten müssen. Das die Schulden erst eingetrieben werden können, wenn die betroffene Person wieder ein Einkommen hat, sollte keine Rolle spielen. Zusätzlich sollte der oder die jeweilige Staatsangehörige verstärkt auf verstecktes Vermögen überprüft werden.

Versehentlich betroffene können bestreiten für die Zeugung des Kindes verantwortlich zu sein, so das dem ausländischen Elternteil kein Aufenthaltsrecht gewährt wird und auch keine Schadensersatzpflicht entsteht. Der Staat sollte in diesem Fall einfach dem deutschen Staatsangehörigen glauben, verpflichtende Tests sollte es für diesen Fall nicht geben. Nur wenn sich der oder die deutsche Staatsangehörige zum Kind bekennt, sollte es verpflichtende Tests geben um Betrug zu Lasten der Staatskasse auszuschliessen.

Siehe auch:
Keine Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Eltern
Gentests bei ausländischem Elternteil

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