Positive Diskriminierung verbieten

Die sogenannte positive Diskriminierung durch den Staat oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen gehört abgeschafft und verboten. Beispiele dafür sind die Forderungen nach Bevorzugung von Migranten bei Stipendien oder die bevorzugte Einstellung von Moderatoren mit Migrationshintergrund im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.

Siehe auch: Antidiskriminierungsgesetze reformieren

Gründe und Argumente

  • Die positive Diskriminierung des Einen ist die negative Diskriminierung des Anderen.
  • Bei den Diskriminierten handelt es sich in diesem Fall eher um Deutsche, bei den Bevorzugten um Ausländer die oft eigentlich gar nicht willkommen sind.
  • Wenn sie wegen ihrer Herkunft Nachteile haben, ist dies Teil einer falschen Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Es ist grundsätzlich nicht akzeptabel, dass sie trotz Wiederständen hereingelassen werden  um dann auch noch im Namen der Gleichheit bevorzugt zu werden.
  • Oft haben die Bevorzugten nicht die gleiche Qualifikation wie die Benachteiligten.
  • Um derartige Förderungen können sich private Initativen kümmern, nicht der Staat mit den Mitteln des Steuerzahlers.

Umsetzung

  • Die Gründung von Initiativen die Betroffene und mögliche Betroffene sammeln, also Personen gegen deren Interesse sich diese Bevorzugungen richten. Mit dem Ziel politischen Druck auszuüben, durch Kritik, Einmischung in den Wahlkampf, politische Mobilisierung, Aufklärung der Bürger und vor allem weiterer Benachteiligter. Beispiele: Studenten gegen positive Diskriminierung, Eltern gegen Förderprogramme für Minderheiten, GEZ-Zahler gegen zuviele nichteuropäische Moderatoren und Nachrichtensprecher, darauf spezialisierte Blogs, etc.

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