Freie Wahl des ÖRR-Anbieters

In Deutschland und anderen Ländern ist man verpflichtet Rundfunkabgaben zu bezahlen um damit ein öffentlich-rechtliches Fernsehen zu bezahlen. Falls man diese Art von Zwangsabgabe nicht einfach abschaffen will oder kann, sollte man vielleicht die freie Wahl des Anbieters zulassen. Die Zahlungspflichtigen dürften sich dann aussuchen an welchen Anbieter sie ihre Zahlung leisten.
Einzigste Voraussetzung für die Zulassung von Anbietern sollte es sein, dass sie sich ihr Programm überwiegend mit Kultur, Politik und Bildung beschäftigt. Das Angebot eines Kanals im Internet sollte ausreichen, schliesslich soll die Entscheidung bei den Zuschauern liegen und die Hürde für neue Anbieter niedrig sein.

Gründe und Argumente

  • Weniger mächtige Gruppen könnten ihr eigenes Programm gestalten und hätten sichere Einnahmen für diesen Zweck.
  • Gruppen könnten sich zu diesem Zweck zusammenschliessen, beispielsweise themenverwandte Blogs.
  • Damit wäre mehr Pluralismus möglich und es gäbe weniger Konformität.

4 Responses to Freie Wahl des ÖRR-Anbieters

  1. […] sicher erst einmal der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein, den man abgeschaffen oder zumindest dezentralisieren kann. Es gibt keinen Wertekonsens, und wir brauchen kein Konsensfernsehen der grossen Machtgruppen […]

  2. […] es daher, dass ZDF aufzulösen, oder eine Dezentralisierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens anzustossen, oder aber wenigstens dafür zu sorgen das zukünftig die Rundfunkräte anders zusammengesetzt […]

  3. […] diese Medien einerseits durch Zwangsabgaben finanziert werden, es andererseits keine freie Wahl des ÖRR-Anbieters gibt, ist eine derartige Zensurpolitik […]

  4. Heinrich Müller sagt:

    Gemäß Rundfunkstaatsvertrag, sind die öffentlich rechtlichen Sender zur Überparteilichkeit verpflichtet.
    Es ist wohl unstrittig, dass das nicht zutrifft.
    Interviews mit Vertretern der sog. etablierten Parteien werden vorher aufgezeichnet, nachbearbeitet und erst dann gesendet.

    Über die NPD wird ausschließlich negativ und diffamierend berichtet.

    Wenn also der Rundfunkstaatsvertrag seitens der öffentlich rechtlichen Sender nicht eingehalten wird, so sind wegend dieser Vertragsverletzung auch meine Zahlungspflichten, die sich aus dem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag ergeben, obsolet.

    Ich will diese verlogene, einseitige Propaganda nicht sehen, und ich will sie auch nicht finanzieren.

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