Keine Zensur bei ÖRR-Internetangeboten

Von Besuchern hinterlassene Kommentare in den Internetangeboten der öffentlich-rechlichen Medien sollten, abgesehen von Spam und sonstigen Sonderfällen, nur noch bei eindeutig strafrechtlicher Relevanz gelöscht werden dürfen. Gegen die Löschung von Kommentaren sollte es eine Klagemöglichkeit geben.

Gründe und Argumente

  • Es ist nicht hinnehmbar das ideologisch motivierte Moderatoren ihnen unangenehme Kommentare nach belieben löschen, und deren Ausreden dafür darf man nicht gelten lassen.
  • Diese Kommentare dienen als Gegengewicht gegenüber der politischen Färbung der Berichterstattung und insbesondere der Bewertung von Ereignissen durch die Meinungsmacher der öffentlich-rechtlichen Medien.
  • Solange diese Medien einerseits durch Zwangsabgaben finanziert werden, es andererseits keine freie Wahl des ÖRR-Anbieters gibt, ist eine derartige Zensurpolitik inakzeptabel.

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